
| Name und Sitz | § 1 Unter dem Namen Freejumper besteht ein Verein im Sinne von ZGB 60ff. mit Sitz in Schwyz. |
| Zweck | § 2 Zweck dieses Vereins ist die Förderung von, in der Vereinsversammlung festgelegten, Freizeitmöglichkeiten im Raum Schwyz |
| Aufnahme | § 3 Nach einer halbjährigen Mitgliedschaft auf Probe, entscheidet die Vereinsversammlung über die Aufnahme oder Ausschluss eines Mitgliedes. |
| Mitgliederbeitrag | § 4 Die Mitgliederbeiträge belaufen sich auf CHF 2.50 pro Jahr. Für allfällige Vereinschulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. |
| Ausschluss | § 5 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Mitglieder ohne Begründung mit sofortiger Wirkung auszuschliessen. Ausgeschlossen wird ebenfalls, wer den Mitgliederbeitrag nicht begleicht. |
| Organe | § 6 Das oberste Organ ist die Vereinsversammlung. Die laufenden Geschäfte werden durch den Vorstand geführt. Der Vorstand besteht aus 3 bis 9 Mitglieder. |
| Auflösung | § 7 Die Auflösung des Vereins kann durch die Vereinsversammlung mittels einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Bei einer Auflösung wird das Vereinsvermögen an die Mitglieder ausgeschüttet. |
Genehmigt durch die Generalversammlung am 11. Juli 2009.
Statuten Verein Freejumper.pdf